Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung kann zugelassen werden, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in:
- eine Vorauswahl und
- eine praktische Prüfung in Verbindung mit einer mündliche Prüfung (Kolloquium)
Die Vorauswahl erfolgt durch die Prüfungskommission des jeweiligen Studienganges an Hand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen und Aufgabenlösungen. Bewerber werden zur praktischen und mündlichen Prüfung zugelassen, wenn ihre in der Vorauswahl vorgelegten Arbeiten es rechtfertigen, sie in die engere Wahl zu ziehen.
Jeder in die engere Wahl genommene Bewerber wird zu einem in der Regel ein- bis zweitägigen Auswahlverfahren eingeladen.
Die praktische Prüfung besteht in der selbständigen Lösung einer oder mehrerer Arbeiten, die von der Hochschule zur Wahl gestellt werden. Hierfür kommen insbesondere Recherchen, kurze Drehbücher, Inszenierungsübungen, Kurzfilme, Analysen von Film-und Fernsehproduktionen in Betracht.
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und besteht aus einem Kolloquium, das etwa 20 Minuten dauert. Die Ergebnisse der praktischen Prüfung können u.a. Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
Der Termin für die praktische und mündliche Prüfung wird den Bewerbern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid.
Bewerber, die zur Prüfung nicht erscheinen können, müssen die für das Nichterscheinen geltend gemachten Gründe der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Bei Krankheit des Bewerbers ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Erkennt der Vorsitzende der Prüfungskommission die Gründe an, so ist ein neuer Termin vorzusehen.