Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen, daher sind
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.
Deutschkurse für Ausländer können u.a. bei der
Universität München, Adelheidstr. 13b, 80798 München, besucht werden.
Info unter
www.dkfa.de
Ausländische Vorbildungsnachweise, darunter fallen u.a. alle Zeugnisse aus EU-Ländern, müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle als gleichwertig einer im
Freistaat Bayern erworbenen allgemeinen oder (einschlägig) fachgebundenen Hochschulreife anerkannt sein.
Antrag für StudienbewerberInnen mit ausländischem Bildungsnachweis (PDF),
bitte senden Sie Ihren Antrag rechtzeitig,
möglichst bis Dezember, an die:
Zeugnisanerkennungsstelle
für den Freistaat Bayern
Pündterplatz 5
80803 München
Telefon: -49 -89 38 38 490
e-mail:
Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren benötigen wir auf jeden Fall das Bewertungs-
schreiben der Zeugnisanerkennungsstelle.
Das Bewertungsschreiben können Sie auch nach dem
28. Februar, spätestens jedoch bis Mitte März, in der Verwaltung einreichen.
Bitte vermerken Sie in diesem Fall in Ihren Bewerbungsunterlagen, dass Sie Ihre Zeugnisse an die Zeugnisanerkennungsstelle geschickt haben. Ohne Bewertungsschreiben der Zeugnisanerkennungsstelle kann keine Zulassung zum Aufnahmeverfahren erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass der Bearbeitungszeitraum bei der ZEUGNISANERKENNUNGSSTELLE in der Regel
4 bis 6 Wochen beträgt.
Als Voraussetzung für die Bearbeitung muss dem Antrag ein ausreichend frankierter adressierter Rückumschlag beiliegen, der Antrag wird sonst nicht bearbeitet.
Bescheide über die Anerkennung eines ausländischen Vorbildungsnachweises sind in der Regel kostenfrei und
werden dem Antragsteller unmittelbar zugestellt.
(Zum Ausdrucken des Antrags benötigen Sie Adobe Acrobat Reader, mindestens Version 3.1.
Dieser kann kostenlos z.B. von der Adobe Web-Site bezogen werden)
Falls Sie die Zulassung über eine Berufsausbildung beantragen:
Berufsausbildungen, die im Ausland erworben wurden, müssen anerkannt werden.
Bitte senden Sie vorab eine Kopie Ihres ausländischen Berufsabschlusses an das Studentensekretariat der Hochschule.
(Falls die Zeugnisanerkennungsstelle Ihren ausländischen Vorbildungsnachweis einer im
Freistaat Bayern erworbenen allgemeinen oder -einschlägig- fachgebundenen Hochschulreife als gleichwertig anerkannt hat, muss eine ausländische Berufsausbildung nicht zusätzlich anerkannt werden.)
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns unter E-mail: info
Bitte fügen Sie der Adresse "@hff-muc.de" hinzu (Spamschutz)