GasthörerInnen
Gasthörer können zur Gasthörerschaft (d.h. Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen) zugelassen werden, wenn nach dem Urteil der Abteilungen die Bewerbung begründet erscheint. Eine Aufnahmeprüfung für Gasthörer findet nicht statt. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester und ist jederzeit widerruflich.
Die Neuaufnahme ist nur zum Wintersemester möglich.
Der Gasthörerantrag für das Wintersemester 2012/2013 ist ab Juli 2012 erhältlich und bis Mitte September 2012 in der Information im EG der Hochschule, Gabelsbergerstraße 33, 80333 München, abzugeben.
-Gasthörer haben keinen Studentenstatus-
Gasthörer nehmen an Prüfungen nicht teil. Sie können am Ende des Semesters eine Bestätigung darüber erhalten, für welche Fächer sie als Gasthörer eingeschrieben waren. Die Bestätigung erteilt der jeweilige Lehrbeauftragte.
Die Aufnahme als Gasthörer begründet keinen Anspruch auf Zulassung als ordentlicher Studierender für ein späteres Studienjahr.
Gasthörer können keine Geräte der HFF ausleihen oder selbständig benutzen und auch keine eigenen Projekte an der HFF realisieren.
Der Gasthörerantrag
muß die Gründe der Bewerbung enthalten.
Folgende Unterlagen sind dem Anmeldebogen beizufügen:
- handgeschriebener Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang und die bisherige berufliche Tätigkeit.
- Reifezeugnis oder Zeugnisse über geeignete Voraussetzungen
Ergänzend können dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer sonstige Zeugnisse und eigene Arbeiten beigefügt werden, z.B. Fotos, Texte, Veröffent-
lichungen, max. Grösse DIN A 4. Bitte legen Sie keine Videokassetten und CD ROM bei.
Laut Hochschulgebührenordnung vom 18.06.2007 bezahlen Gasthörer -bei Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen im Umfang von bis zu fünf Semesterwochenstunden- Gasthörergebühren von
100,- Euro pro Semester.
Die Gebühr entrichten Sie bei der Einschreibung im Studentensekretariat.
Anfragen an
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Bitte fügen Sie der E-mail-Adresse "@hff-muc.de" hinzu (Spamschutz)
Tel. 089/689 57-0