Hinweise zu allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife
Zur Unterscheidung von allgemeiner Hochschulreife, fachgebundener Hochschulreife und Fachhochschulreife:
a. Allgemeine Hochschulreife:
Studium aller Studiengänge an Universitäten,
-die Kunsthochschulen eingeschlossen-
und Fachhochschulen.
b. Fachgebundene Hochschulreife:
Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten -die Kunsthochschulen eingeschlossen-
bzw. aller Studiengänge an Fachhochschulen.
Schulversuch FOS 13
Mit dem Schulversuch FOS 13 kann die fachgebundene oder bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auch die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Nähere Informationen.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft erhalten Sie die Studienberechtigung für den Studiengang Produktion und Medienwirtschaft.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife in der Ausbildungsrichtung Gestaltung erhalten Sie die Studienberechtigung für die Studiengänge
Kino- und Fernsehfilm und Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik.
c.Fachhochschulreife:
berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen,
sie berechtigt nicht zum Studium
an Universitäten und Kunsthochschulen wie der HFF München.
Bitte beachten Sie: auf dem Zeugnis steht
"berechtigt zum Studium an Fachhochschschulen".