Studienbeitrag
Verwendung der Studienbeiträge im Wintersemester 2009/2010.
Aufgrund des Art. 71 Abs. 6 BayHSchG erhebt die Hochschule für Fernsehen und Film München seit Sommersemester 2007 einen
-Studienbeitrag in Höhe von 300,00 Euro pro Semester.
-Zusätzlich ist der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42,00 Euro zu bezahlen.
Die Studierenden der HFF bezahlen
ab SoSe 2009 342,00 Euro pro Semester.
Die Studienbeitragssatzung
ist hier als PDF abrufbar.
Grundsätzlich ist jeder Studierende beitragspflichtig.
Ausnahme: Studenten, die auf Grund einer der unten aufgeführten Tatbestände von den Studienbeiträgen befreit sind. Sie bezahlen lediglich den Studentenwerksbeitrag von 42,00 Euro.
Die Studienbeitragssatzung in Auszügen:
Befreiung:
Von der Beitragspflicht können auf schriftlichen Antrag mit Anlage und den dazugehörenden Nachweisen befreit werden:
1. Studierende, die beurlaubt sind.
2. Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.
3. Studierende mit zwei oder mehr Geschwistern, deren Eltern oder ihnen sonst nach bürgerlichem Recht zum Unterhalt verpflichtete Personen für drei oder mehr Kinder Kindergeld in Deutschland oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedsstaat der EU erhalten oder eine der in der Anlage aufgeführten Umstände erfüllen.
4.Studierende, deren Eltern einem weiteren Kind unterhaltspflichtig sind, für das bereits an einer Hochschule (Dt./EU) ein Studienbeitrag für das zur Rückmeldung beantragte Semester gezahlt wurde.
5.a) Ausländische Studierende:
- aus Schwellen- und Entwicklungsländern (laut statistischer Erfassung der Entwicklungs-, und Schwellenländer in der jeweils gültigen Fassung).
Die aktuelle Liste der Entwicklungsländer
hier als PDF.
- die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen, EU-Regelungen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind.
Die HFF München unterhält folgende Kooperationen:
+ Australische Hochschule für Film, Fernsehen und Radio Sydney, Australien (AFTRS)
+ Filmakademie Peking
+ Georgisches Staatstheater
5.b) Schwerbehinderte.
5.c) Studierende, die alle Studienleistungen erbracht haben und bei denen lediglich die Abnahme der Abschlussprüfung (Film- oder Drehbuchabnahme in der Abt. III oder Abt. IV, mündliche Prüfung in der Abt. V) erfolgt. Die Studierenden legen zum Nachweis die Anmeldung zum 2. Teil der Diplomprüfung vor.
(Diese Anträge auf Befreiung entscheidet der Prüfungsausschuss der Hochschule.)
6.a) Stipendiaten die von Begabtenförderungswerken oder vom DAAD Leistungen erhalten für die Zeit des Leistungsbezugs.
6.b) Studentenvertreter
6.c) Studierende, die ein Ehrenamt innehaben.
Finanzielle Gründe werden nicht anerkannt.
Die Befreiung von der Beitragspflicht kann nur auf schriftlichen Antrag (s.o.) mit den dazugehörenden Nachweisen innerhalb der jeweils geltenden Rückmeldefristen erfolgen.
Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Frau Götz, Tel. 089-68957-221.
Das Bayerische Staatsministerium hat unter
http://www.stmwfk.bayern.de/studienbeitraege.html
Informationen zum Studienbeitrag eingestellt.
Die KfW Bank stellt hier ihr Informationen zur Verfügung.
In vier Schritten zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Bayerisches_Studienbeitragsdarlehen/Antrag_und_Dokumente.jsp